Anhang 1 zum Spielreglement
Verwarnungen-& Bussen-Tarif
Verwarnungen
Die einzelnen Kriterien für Verwarnungen sind unter den verschiedenden Punkten im Spielreglement
festgehalten.
Für Verwarnungen werden folgende Beträge in Schweizerfranken erhoben:
1. Verwarnung 1.00 1.00
2. Verwarnung 1.00 2.00
3. Verwarnung 3.00 5.00
4. Verwarnung 1.00 6.00
5. Verwarnung 1.00 7.00
6. Verwarnung 3.00 10.00
7. Verwarnung 1.00 11.00
8. Verwarnung 1.00 12.00
9. Verwarnung 2.00 14.00
jede weitere Verwarnung beträgt Fr. 1.--
Verwarnungen sind jeweils nach Ende des Jassanlasses bar zu begleichen und werden ebenfalls
auf dem Statistikblatt erfasst, wobei der Tarif nur pro Jassanlass zur Anwendung gelangt. Die Anzahl
Verwarnungen werden nicht auf andere Spielanlässe übertragen.
Bussen
Die einzelnen Kriterien für Bussen sind unter den verschiedenen Punkten im Spielreglement
festgehalten. Es werden folgende Beträge in Schweizerfranken erhoben:
Unterschlagung von
Jass-Gewinnen 200.00
Betrügerisches Schreiben 150.00
Aufgabe während Spiel 50.00
Betrunkenheit während Spiel 50.00
Bussen werden dem Fehlbaren in Rechnung gestellt und sind bei Erhalt sofort zahlbar.
Werden Bussen nicht bezahlt, kann das Mitglied aus dem Verein ausgeschlossen werden.
Elgg, 9. März 2007 Schindlebisser
Der Vorstand: